Rechtsprechung
   ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,85750
ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19 (https://dejure.org/2020,85750)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 05.01.2020 - 3 Ca 612/19 (https://dejure.org/2020,85750)
ArbG Detmold, Entscheidung vom 05. Januar 2020 - 3 Ca 612/19 (https://dejure.org/2020,85750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,85750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19
    Der Kläger stützt sein Begehren auf die Bestimmung des § 613a BGB, was im Falle der Berechtigung seines Verlangens dazu führt, dass sämtliche ursprünglich geltenden Vertragskonditionen zum Gegenstand des Vertragsverhältnisses gemacht werden müssen (vgl. auch BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06, juris).

    Der Anspruch ergibt sich nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06, juris), welcher sich das Gericht anschließt, im Falle eines Betriebsüberganges aus dem mit dem Betriebsveräußerer bestandenen Arbeitsverhältnis in Verbindung mit § 613a BGB, wenn die einer von dem Veräußerer ausgesprochenen Kündigung zugrundeliegende Absicht zur Betriebsstilllegung später aufgegeben wird, sei es durch den Betriebsveräußerer selbst, sei es durch einen Betriebserwerber, sich die ursprüngliche Prognose also nachträglich als unzutreffend erweist.

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung richtet sich gegen den Betriebserwerber (Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 989/06, juris).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, BAGE 92, 71-79, Rn. 12), welcher sich das Gericht anschließt, können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 -, BAGE 92, 71-79, Rn. 12).

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19
    Hiervon sind im Ausnahmefall wie in der vorliegenden Situation Ausnahmen zuzulassen (vgl. BAG, Urteil vom 22.11.2012, 2 AZR 732/11 mit Verweis auf die Zulässigkeit der Beschränkung des Streitgegenstandes auf einen bestimmten Beendigungstatbestand; ErfKomm/ Kiel , § 4 KSchG Rn. 31).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19
    Die betrieblich umgesetzte unternehmerische Organisationsentscheidung muss sich auf die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 9/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19
    Die rückwirkende Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist nach § 311a Abs. 1 BGB möglich (BAG, Urteil vom 27.01.2016 - 5 AZR 9/15, juris).
  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus ArbG Detmold, 05.01.2020 - 3 Ca 612/19
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG, Urteil vom 10. Mai 2012 - 8 AZR 434/11 -, Rn. 24, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht